Biomasse-Recht & Biogas-Recht

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Planung und Errichtung von Biomasseanlagen und Biogasanlagen - Rechtsberatung

Recht des Betriebs von Biomasseanlagen und Biogasanlagen

Im Rahmen der Planung und des Betriebs von Biomasseanlagen stellen sich Rechtsfragen vor allem aus dem Bereich des Immissionsschutzrechtes, den möglichen Einsatzstoffen (BiomasseVO) und den Energiesteuerrecht.

Basis für die Genehmigung ist das BImSchG in Verbindung mit der 4. BImSchVO. Wir helfen Ihnen gern bei der Stellung des entsprechenden Antrags.

Immer wieder umstritten sind die Einsatzstoffe für Biomasseanlagen. Wichtig ist hier die Führung eines Einsatzstofftagebuches. Wesentlich ist auch die Einhaltung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Dort wird festgelegt, fest, flüssige Biomasse, die für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, hergestellt und verwendet werden muss, um auch die Interessen des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes einzuhalten.

Eine komplexe Materie stellt auch das Energiesteuerrecht dar, insbesondere die Möglichkeit die anfallende Mineralölsteuer sich rückerstatten zulassen.

Aber auch während des Betriebs der Anlagen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sei es mit dem Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nach dem EEG, sei es mit dem Anlagenhersteller über Mängel an der Biomasseanlage.

Hinsichtlich des bei dem Betrieb von Biomasseanlagen auftretenden Geruchsproblems möchten wir Sie auf unseren Vortrag vom 2. Dezember 2010: Rechtliche Aspekte des Geruchs und der Geruchsbelästigung verweisen.

Relevante Gesetzestexte

Biomasse und Biogas im Blickwinkel des Energierechts (EnWG und EEG)

Im Bereich der Stromerzeugung aus Biomasse bzw. der Erzeugung und Einspeisung von Biogas stellen sich Fragestellungen insbesondere aus dem EEG und dem EnWG:

  • Höhe der Einspeisevergütung nach § 27 EEG (Staffelung der Grundvergütung, Technologiebous für innovative Anlagentechnik, NawaRo-Bonus, Güllebonus, Landschaftspflegebonus, Luftreinhaltebonus),
  • KWK-Bonus: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nach Anforderungen des von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft – AGFW e. V. herausgegebenen Arbeitsblatts FW 308 – Zertifizierung von KWK-Anlagen,
  • Klärung von verschiedenen Eisatzstoffen als Biomasse (Hilfsstoffe, Gas als Biomasse), Einsatz Pflanzenölmethylester als Anfahr-, Zünd- oder Stützfeuerung,
  • Führung des Einsatzstoff-Tagebuches, Berechnung Heizwert,
  • Herkunft Biomasse nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ( BioSt-NachV),
  • Vergütung für Strom aus Biomasse bei Gasäquivalentnutzung, § 27 Abs. 2 EEG,
  • Einspeisung von Biogas nach GasNZV und GasNEV,
  • Netzanschluss, Verknüpfungspunkt der Biomasseanlagen inklusive der Einspeiseverträge,
  • Verlegung der Kabeltrasse: Wegenutzungsrecht, Zuwegung, Einstweilige Besitzeinweisung, Enteignungsverfahren,
  • Anforderungen an Netzsicherheit der Anlagen nach EnWG,
  • Anwendung des KWKG auf Blockheizkraftwerke (BHKWs), Vergütung nach KWKG (EEX Baseloadstrom Preis des vorhergehenden Quartals , vermiedene Netzkosten/ Netznutzungsentgelte , KWK-Zuschlag.

Die Genehmigung von Biomasseanlagen, Biogasanlagen und BHKWs

Biomasseanlagen sind nach dem BImSchG (Immissionsschutzrecht) zu genehmigen. Das Genehmigungsverfahren bildet oft den Ansatzpunkt für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten insbesondere aus dem Bereich des Nachbarschutzes und des Naturschutzes.
Wir beraten Sie daher umfassend zu:

  • Genehmigung nach § 19 BImSchG ( Vereinfachtes Verfahren) und nach § 10 BImSchG ( Genehmigungsverfahren), Einordnung nach Ziffer 1.1.bzw. 1.2. der 4. BImSchV, Ziffern 1.4 der 4. BImSchV (Verbrennungsmotoranlagen), 8.6 der 4. BImSchV (Anlagen zur biologischen Behandlung von (besonders) überwachungsbedürftigen Anlagen, 9.36 der 4. BImSchV (Güllelagerung von mehr als 2500 Kubikmeter),
  • Anwendung der 1. BImSchV ( Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen),
  • Einhaltung von TA-Luft und TA-Lärm, Grenzwerte für Schadstoffe, Schadstoffüberwachung,
  • Umweltverträglichkeitsprüfung für Biomasseanlagen nach Anhang Nr. 1.1. UVPG,
  • Anwendung der Bioabfallverordnung ( BioAbfVO), Düngemittelverordnung ( DMVO), Düngemittelgesetz ( DMG), Tierische Nebenprodukte-
  • Beseitigungsgesetz ( TierNebG), Tierkörperbeseitungsgesetz ( TierKBG), EG-HygieneVO,
  • Einhaltung von VDI-Richtlinien wie VDI 3860 ( Deponiegasrichtline - Messen von Deponiegas), VDI 3475 ( Emissionsminderung - Biogasanlagen in der Landwirtschaft ), VDI 4631 (Gütekriterien für Biogasanlagen),
  • tierische Ausscheidungen, Gülle, Jauche, Stallmist, Stroh als Wirtschaftsdünger oder Abfall,
  • Entsorgungsgrundsatz nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG und Abfallentsorgung nach Krw-/AbfG,
  • Umgang mit Gärresten, Einhaltung Vorgabe von Schwermetallgrenzwerten (z.B. Kupfer)
  • bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Biomasseanlagen, Genehmigung im Außenbereich nach § 35 I Nr. 6 BauGB.

Wir vertreten Sie gern in Widerspruchsverfahren, Drittanfechtungen (Nachbarschaftswiderspruch) und Klageverfahren vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten und in Nachbarschaftsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten.

Energiesteuer und Stromsteuer beim Einsatz von Biomasse und Biogas

Die Energiesteuer gehört zu den Verbrauchsteuern. Mit ihr wird die Verwendung von Energieerzeugnissen als Kraft- und Heizstoffe innerhalb der BRD besteuert.

Das Energiesteuerrecht basiert auf der Energiesteuer-Richtlinie (RL 2003/96 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom - EnergieStRL) vom 27. Oktober 2003.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Energiesteuer ist das Energiesteuergesetz ( EnergieStG) in der Fassung vom 28. Dezember 2006 und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung ( EnergieStV) in der Fassung vom 29. Januar 2007. Das Energiesteuergesetz hat das bis dahin geltende Mineralölsteuergesetz abgelöst.

Die Stromsteuer gehört ebenfalls zu den Verbrauchsteuern und wird zur Ökosteuer gerechnet. Sie wird im deutschen Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz ( StromStG) in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung ( StromStV) in der Fassung vom 31. Juli 2006.

Gern beraten wir Sie zu den Aspekten der verschiedenen steuerlichen Regelungen.

Biomasseanlagen, Biogasanlagen und Vertragsrecht

Bei der Planung und dem Bau von Biomasseanlagen werden Sie mit folgenden Vertragstypen konfrontiert werden:

  • Projektierungsverträge, Generalunternehmerverträge, Kaufverträge, Bauververträge,
  • Wegenutzungsverträge, Grundstücksnutzungsverträge,
  • Verträge zur zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Leitungsrechten inklusive der notwendigen Dienstbarkeiten,
  • Substratlieferverträge (über Einsatzstoffe, für Nachwachsende Rohstoffe u.a.)
  • sowie zu Verträgen der Finanzierung.

Während des Betriebes von Biomasseanlagen kommen häufig Wartungsverträge zum Einsatz.

 

Wir unterstützen Sie umfänglich beim Abschluss dieser Verträge. Die gesellschaftsrechtliche Fachberatung (GmbH-Verträge, Fondsverträge) erfolgt durch die mit uns in Kooperation stehende Rechtsanwaltskanzlei Heinze Rechtsanwälte, Jena.

Soweit es zur Nichterfüllung, zu Mängeln oder Schlechtleistungen bei der Vertragserfüllung durch die Gegenseite kommt, machen wir für Sie die entsprechenden Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend.