Rechtsberatung
- Recht der Erneuerbaren Energien
Rechts- und Beratungsfelder
Als hochspezialisierte Rechtsanwälte beraten wir Sie gern in allen rechtlichen Fragen, die bei der Projektierung, dem Bau und dem Betrieb von stromerzeugenden Anlagen unter Einsatz von Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik oder Biomasse auftreten.
Fragestellungen können sich direkt aus dem speziellen Energierecht, bei der Anwendung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) oder des Energiewirtschafts-Gesetzes (EnWG) ergeben, z.B.:
- Durchsetzung des Anschlusses von EEG-Anlagen,
- Berechnung und Überprüfung der Vergütungshöhe,
- Geltendmachung von Vergütungsboni,
- Durchsetzung des Stromnetzausbaus,
- Geltendmachung von Kabelverlegungskosten,
- Prüfung der Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement,
- Gerichtliche Vertretung sowie Vertretung vor der Clearingstelle der Bundesnetzagentur.
Des Weiteren beraten wir Sie umfänglich in anfallenden Fragen des öffentlichen Baurechts, z.B.:
- Raumordnungs- und Bauplanungsrecht,
- Beantragung notwendiger Baugenehmigungen,
- Gerichtliches Erstreiten von Baugenehmigungen,
- Gerichtliche Vertretung in jeglichen Baurechtsstreiten,
- Prüfung nachbarschaftsrechtlicher Abwehransprüche.
Anlagenspezifisch werden auch regelmäßig Fragen aus dem sonstigen öffentlichen Recht von uns bearbeitet, z.B.:
- Beantragung notwendiger BISchG-Genehmigungen für Windkraft- und Biomasseanlagen,
- Beantragung notwendiger wasserrechlicher Genehmigungen bei Wasserkraftanlagen,
- Beratung hinsichlich Umfang des Denkmalschutzes bei Photovoltaikanlagen.
Hinzu kommen Beratungsdienstleistungen im privaten Kauf- und Baurecht, z.B.:
- Gestaltung und Prüfung von Projektierungsverträgen,
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen,
- Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen,
- Geltendmachung von Mängeln und Gewährleistung,
- Vollumfängliche Vertretung vor den Zivilgerichten.
Letztlich fallen eine Reihe von Sonderrechtsgebieten in unseren Aufgabenbereich, z.B.:
- Erstellung von Gestattungs-, Pacht- und Mietverträgen,
- Durchsetzung von Wegerechten für Kabelverlegung,
- Erstellung von Finanzierungsverträgen.
Unsere Kanzleibroschüre finden Sie hier.
Rufen Sie uns an (03641 - 52 44 71) oder schreiben Sie uns eine eMail:
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Wir stehen Ihnen jederzeit schnell und kompetent zur Verfügung.
Gern beraten wir Sie auch vor Ort.