Rechtsberatung

  • Recht der Erneuerbaren Energien

Rechts- und Beratungsfelder

Als hochspezialisierte Rechtsanwälte beraten wir Sie gern in allen rechtlichen Fragen, die bei der Projektierung, dem Bau und dem Betrieb von stromerzeugenden Anlagen unter Einsatz von Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik oder Biomasse auftreten.

 

Fragestellungen können sich direkt aus dem speziellen Energierecht, bei der Anwendung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) oder des Energiewirtschafts-Gesetzes (EnWG) ergeben, z.B.:

  • Durchsetzung des Anschlusses von EEG-Anlagen,
  • Berechnung und Überprüfung der Vergütungshöhe,
  • Geltendmachung von Vergütungsboni,
  • Durchsetzung des Stromnetzausbaus,
  • Geltendmachung von Kabelverlegungskosten,
  • Prüfung der Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement,
  • Gerichtliche Vertretung sowie Vertretung vor der Clearingstelle der Bundesnetzagentur.

 

Des Weiteren beraten wir Sie umfänglich in anfallenden Fragen des öffentlichen Baurechts, z.B.:

  • Raumordnungs- und Bauplanungsrecht,
  • Beantragung notwendiger Baugenehmigungen,
  • Gerichtliches Erstreiten von Baugenehmigungen,
  • Gerichtliche Vertretung in jeglichen Baurechtsstreiten,
  • Prüfung nachbarschaftsrechtlicher Abwehransprüche.

 

Anlagenspezifisch werden auch regelmäßig Fragen aus dem sonstigen öffentlichen Recht von uns bearbeitet, z.B.:

  • Beantragung notwendiger BISchG-Genehmigungen für Windkraft- und Biomasseanlagen,
  • Beantragung notwendiger wasserrechlicher Genehmigungen bei Wasserkraftanlagen,
  • Beratung hinsichlich Umfang des Denkmalschutzes bei Photovoltaikanlagen.

 

Hinzu kommen Beratungsdienstleistungen im privaten Kauf- und Baurecht, z.B.:

  • Gestaltung und Prüfung von Projektierungsverträgen,
  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen,
  • Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen,
  • Geltendmachung von Mängeln und Gewährleistung,
  • Vollumfängliche Vertretung vor den Zivilgerichten.

 

Letztlich fallen eine Reihe von Sonderrechtsgebieten in unseren Aufgabenbereich, z.B.:

  • Erstellung von Gestattungs-, Pacht- und Mietverträgen,
  • Durchsetzung von Wegerechten für Kabelverlegung,
  • Erstellung von Finanzierungsverträgen.

Unsere Kanzleibroschüre finden Sie hier.

Rufen Sie uns an (03641 - 52 44 71) oder schreiben Sie uns eine eMail: .
Wir stehen Ihnen jederzeit schnell und kompetent zur Verfügung.

Gern beraten wir Sie auch vor Ort.